CQ, CQ, CQ: Funken auf allen Kanälen

Das Short Range Certificate (SRC)

Das SRC ist das Funkzeugnis für die Küsten- gewässer. Es wird auf allen Yachten benötigt, die mit einer modernen UKW-Sprechfunkanlage (GMDSS) ausgerüstet sind. In Deutschland ist vorgeschrieben, dass der Schiffsführer dieses Zeugnis haben muss. Das SRC entspricht den internationalen Richtlinien für Seefunk-Lizenzen und ist deshalb weltweit anerkannt.Es gilt nur für Funkanlagen auf Sportbooten und ist unbefristet gültig. Die Lizenz für den Binnenfunk ist im SRC nicht enhalten!

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: Mindestalter 15 Jahre.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
 

Der Binnen-Funkschein (UBI)

Das UBI ist das Funkzeugnis für die Binnen- gewässer. Es wird auf allen Yachten benötigt, die mit einer modernen UKW-Sprechfunkanlage (Binnenfunk mit ATIS) ausgerüstet sind. Das UBI entspricht den internationalen Richtlinien für Funklizenzen auf Schiffen  und ist deshalb weltweit anerkannt. Es gilt nur für Funkanlagen auf Sportbooten und ist unbefristet gültig. Die Lizenz für den Seefunk ist im UBI nicht enhalten!

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: Mindestalter 15 Jahre. 

Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Wer bereits ein SRC besitzt, muss nur eine verkürzte Prüfung zum UBI ablegen. Beide Prüfungen können auch zusammen abgelegt werden.

Das Long Range Certificate (LRC)

Das LRC ist das Funkzeugnis  zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten. Das LRC entspricht den internationalen Richtlinien für Seefunk-Lizenzen und ist deshalb weltweit anerkannt.Es gilt nur für Funkanlagen auf Sportbooten und ist unbefristet gültig. Die Berechtigung zum Binnenfunk ist im LRC nicht enthalten!

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: Mindestalter 18 Jahre.

Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.

Wer schon ein SRC besitzt, kann das LRC durch eine Ergänzungsprüfung erwerben. Dabei wird nur der Stoff geprüft, der über das SRC hinausgeht (besonders die Bedienung von KW- und Satelliten-Funkanlagen).