Fachkunde-Nachweis Seenot-Signalmittel (FKN)
Fachkundenachweis für Seenot-Signalmittel nach dem Sprengstoffrecht (FKN)
Rote Raketen, Handfackeln und ähnliche pyrotechnische Artikel gehören als Notsignale an Bord jeder Yacht - überall auf der Welt. Auf allen gewerblichen Booten - z.B. Charterbooten - sind sie vorgeschrieben, auf privaten Booten wäre ihr Fehlen grob fahrlässig.
So weit, so gut. Da pyrotechnische Artikel nicht ganz ungefährlich sind, muss man in Deutschland seine Fähigkeit zum fachgerechten Umgang damit nachweisen, bevor man sie kaufen, mitführen und benutzen darf. Das geschieht durch die Prüfung zum FKN, der gern Pyroschein und beim Hafenschnack auch Knallschein genannt wird. Diese Vorschrift gibt es zwar nur in Deutschland, hier wird sie aber gern kontrolliert. Deshalb verlangen alle deutschen Vercharterer inzwischen die Vorlage des FKN, bevor sie ein Boot rausrücken. Wer nicht ausschließlich im Ausland chartert und segelt, kommt um den Pyroschein also kaum drumrum.
Voraussetzungen zur Prüfung: Mindestalter 16 Jahre und Besitz eines Wassersport-Führerscheins (meist SBF-See). Neulinge legen die Prüfung zum FKN in der Regel zusammen mit der zum SBF See abgelegt.
Die Prüfung besteht aus einerm theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil müssen 15 Fragen aus einem Katalog von insgesamt 60 Fragen schriftlich beantwortet werden. Es gibt keine mündliche Prüfung.
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern).
Alte Nachweise
Wie fast immer, behalten frühere Nachweise der Fachkunde auch weiterhin ihre Gültigkeit. Bis etwa 2006 wurde dieser Nachweis durch einen Stempel im SBF See bestätigt. Wer diesen hat, benötigt also keinen neuen Schein.
Alle anderen bekommen, wenn sie sich der Prüfung unterziehen, nicht nur einen Stempel, sondern einen richtigen eigenen Schein.
Signalpistole? Nein!
Im Unterschied zu früher darf man mit dem FKN allerdings keine Signalpistolen mehr mitführen. Dazu ist ein gesonderter Nachweis nach dem Waffenrecht notwendig.
Die Verschärfung dieser Bestimmungen stammen nicht aus der Seefahrt, sondern sind Folge des geänderten deutschen Waffenrechts nach den Amokläufen der vergangenen Jahre.
Unser Angebot
Die StSG bietet in jedem Winterhalbjahr Theorie-Kurse zu den Binnen-Führerscheinen an. Für Teilnehmer arrangieren wir auch die Prüfungen und vermitteln Angebote für die praktische Ausbildung.
Alle Details dazu gibt's auf unserer Infoseite zu den Kursen.